Winterperiode 2019/2020 sind
wir ausgebucht und nehmen keine Neukunden mehr an. Erst für 2020/2021 wieder. Bitte melden Sie sich für ein Angebot rechtzeitig bei uns.
8plus bedeutet den kompletten Winter vom 1.11 bis zum 31.3. eines Jahres mit insgesamt 8 Winterdienst Einsätzen. Ab den 9ten Einsatz wird ein geringer Betrag je m² berechnet.
Warum 8plus
In der Stadt Essen kam es in den letzten 40 Jahren durchschnittlich zu 8,2 Winterdiensteinsätze pro Jahr. Es gibt Jahre wo es überhaupt zu keinen Winterdiensteinsatz gekommen ist, sehr selten kommt es in Essen sogar bis zu 25 Einsätze. Die überwiegende Zeit waren es meist unter den 8 Einsätzen.
Viele unserer langjährigen Kunden fahren hiermit am besten, auch wenn alle 5 Jahre mal ein Winter über den Durchschnitt in Essen vorkommt. Unser Winterdienstangebot beinhaltet die Tarif 8plus, 15plus und pauschal egal wie oft es zu Einsätzen kommt.
Winterdienst auf öffentlichen- und privaten Flächen.
Das Behandeln der vertraglich geregelten Verkehrsflächen
würde sowohl bei Schneeglätte, als auch bei
Glättebildung ohne Schnee durchgeführt.
Dabei wird die laufende Beobachtung des Objektes und der
Wettersituation (Niederschlag und Temperaturen) in der Zeit
des Winterdienstes sichergestellt.
Aufzeichnungen gemäß der versicherungstechnischen
Notwendigkeit. Wobei die Priorität bei den öffentlichen Wegen liegt. Räum- Streu- Protokolle werden mit der
Rechnung monatlich versendet. Für unvorhergesehene Eisbildung und Schneelage (z.B. defekte oder gefrorene
Dachrinnen, Dachlawinen etc.) ist der Auftragnehmer sowohl von der Haftung, wie auch von der Leistungserbringung
befreit. - Dies gilt auch bei regionalem ,,Schneefall’’, welcher durch Industrieabgase ausgelöst
wird.
Ein Abtransport von Schnee und oder Eis ist nur gegen gesonderte Verrechnung möglich.
Öffentliche Wege (Bürgersteig) räumen, streuen mit abstumpfenden Mitteln (Werktags– Sonn– und Feiertags)
gemäß der Verordnung über den Winterdienst der Stadt Essen. Private (befestigte) Wege/Flächen innerhalb der
Liegenschaft räumen, streuen mit abstumpfenden und auftauenden Mitteln.
Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber auf den vertraglichen Flächen die Anliegerpflicht zur
Durchführung des Winterdienstes, Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Verpflichtungen frei, die
sich aus der Übernahme des Winterdienstes ergeben, soweit diese Freistellung gesetzlich zulässig
ist.
In dem Angebotspreis sind alle Nebenkosten, insbesondere Einrichtungskosten, Ausstattungskosten, Fracht-, Reise- und Wegezeitkosten, Auslösung, Erschwerniszulagen, Lohn-/ Gehaltsnebenkosten einbezogen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertage sind im Preis einbezogen und werden nicht gesondert berechnet.
Streumittel sind im Preis enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
Vertragszeitraum und Gültigkeit ist vom 01.11. bis 31.03. eines Jahres.
Gemäß der Satzung 7.11a der Stadt-Essen zuletzt geändert 06.12.2017. (PDF
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Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot für die Wintersaison 2020/2021
Steuerbonus: Die Gehwegreinigung und auch das Schneeräumen vor dem Haus gelten
als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a Einkommensteuergesetz
(EStG)